Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Opferschutz und Opferhilfe
Als Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unglücksfalles oder eines Verkehrsunfalles haben Sie einen Anspruch auf Rat, Hilfe und Unterstützung.

Sie oder einer Ihrer Angehörigen sind Opfer einer Straftat, eines Verkehrsunfalles oder eines Unglücksfalles. Vielleicht sind Sie auch Zeuge eines solchen Ereignisses.

Die Straftat, der Verkehrsunfall oder der Unglücksfall waren für Sie ein schwerer Eingriff in Ihre persönlichen Lebensumstände. Sie haben möglicherweise körperliche Schäden oder materielle Verluste erlitten. Sie spüren eventuell eine seelische Belastung, haben immer wiederkehrende Bilder und empfinden Ängste. Wir lassen Sie mit Ihren Ängsten nicht alleine. Bei uns bekommen Sie die notwendige Hilfe. Informationen zum Thema Opferschutz und Opferhilfe finden Sie unter den nachfolgenden Punkten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110