K.O.-Tropfen
Gefahr von K.O.-Tropfen
Warum sie so gefährlich sind und wie man sich schützt.

K.O.-Tropfen und übermäßiger Alkoholkonsum haben ähnliche Symptome. Jedoch treten Schwindelgefühl, Übelkeit oder Bewusstlosigkeit bei K.O.-Tropfen plötzlicher ein. K.O.-Tropfen werden meist unbemerkt eingenommen, da die Täter sie beispielsweise auf einer Party, beim Public Viewing oder während einer Veranstaltung in ein Glas oder in eine Flasche mischen. Sie führen oftmals zur Bewusstlosigkeit – im Englischen auch „Knockout“ = K.O. genannt - weshalb die Tropfen umgangssprachlich so bezeichnet werden.

Wirkung

Da die K.O.-Tropfen farb- und geruchlos sind, merken die ahnungslosen Opfer meistens erst nach Beginn der Wirkung – also viel zu spät -, dass mit ihnen etwas nicht stimmt. Die ersten Symptome, wie Schwindel oder ein plötzliches Hochgefühl, können schon nach zehn bis zwanzig Minuten auftreten. Die Opfer verspüren schnell Übelkeit, Schläfrigkeit und werden oftmals auch bewusstlos. Bei einer Überdosierung kann es sogar zum Tod durch Atemlähmung kommen.

Wie stark die Wirkung sich entfaltet, ist unter Umständen auch davon abhängig, wie viel Alkohol im Vorfeld konsumiert wurde. 

Symptome 

  • Enthemmung
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten, Dämmerzustand
  • Müdigkeit
  • Plötzliche Bewusstlosigkeit
  • Filmriss, Erinnerungslücken

Nachweisbarkeit

K.O-Tropfen sind nur wenige Stunden im Blut oder im Urin nachweisbar. Sollte der Verdacht bestehen, dass einem unbemerkt die Substanz verabreicht wurde, sollte deshalb sofort ein Arzt bzw. die Notaufnahme aufgesucht werden.

So schützt man sich vor K.O.-Tropfen

  • Nimm keine Getränke von Fremden an.
  • Halte dein Glas/deine Flasche immer im Blick.
  • Suche dir Hilfe von Freunden, Bekannten oder dem Barpersonal.
  • Wenn du dir unsicher bist: Lass dein Getränk lieber unausgetrunken stehen.

Wenn du Opfer geworden bist

  • Alarmiere notfalls den Rettungsdienst oder lass dich von Freunden oder Angehörigen in die Notaufnahme begleiten.
  • Zudem solltet du im Verdachtsfall Anzeige bei der Polizei erstatten.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110