Digitalfunk NRW

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Digitalfunk NRW
Die Umstellung auf die "digitale Welt" ist ein großer Schritt, der umfangreiche konzeptionelle Arbeit und strategische Entscheidungen erfordert.
IM NRW

Die Umstellung auf die "digitale Welt" ist ein großer Schritt, der umfangreiche konzeptionelle Arbeit und strategische Entscheidungen erfordert. Für Nordrhein-Westfalen ist die "Koordinierende Stelle" im Ministerium des Innern (IM) verantwortlich für die Errichtung, den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Nordrhein-Westfalen.

Das Ministerium versteht sich als gemeinsames Dach für alle BOS in Nordrhein-Westfalen und vertritt die unterschiedlichen Interessen aller Nutzerinnen und Nutzer. 

Die Koordinierende Stelle nimmt diese Funktion zudem in den bundesweiten Gremien wahr.

Digitalfunk BOS NRW
  Koordinierende Stelle


Der Aufbau und Betrieb eines einheitlichen Digitalfunknetzes für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) stellt nicht nur bundesweit, sondern auch in der Geschichte der BOS in Nordrhein-Westfallen das bisher größte und umfangreichste technologische Projekt dar. 

Diese Aufgabe wurde in NRW der Abteilung 4 (Polizei) im Ministerium des Innern NRW übertragen. Sie wird von der Koordinierenden Stelle (KS) im Referat 402 (Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnik, Digitale Kompetenzen im Bereich der Polizei) wahrgenommen.

Aufgabe der KS ist es einerseits den umfangreichen Planungs- und Einführungsprozess des Digitalfunks für alle BOS strategisch zu steuern, andererseits aber auch den Digitalfunk innerhalb der Polizei einzuführen. Um hierbei wirtschaftlich und effizient zu handeln, werden etablierte Verfahrensweisen des Projektmanagements angewendet, wie zum Beispiel ein Projekt- und Kostencontrolling sowie ein Risiko- und Qualitätsmanagement.

 

Aufgaben


Zur Erfüllung der Aufgabe des Netzaufbaus für alle BOS sind fortlaufende Abstimmungen sowohl mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) mit Sitz in Berlin und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) als auch mit den Vertretern der anderen Bundesländer erforderlich. Hier gilt es einerseits den gesamten Netzaufbau zu synchronisieren, andererseits aber auch die Interessen aller BOS in NRW zu bündeln und im bundesweiten Kontext zu wahren. Die operative Umsetzung der Aufgaben erfolgte in mehreren Teilprojekten.

So erfolgten die Schulungen der Nutzerinnen und Nutzer der Polizei und der Justiz im Wege eines Multiplikatorenkonzeptes zentral durch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP NRW). Die taktischen Belange der Polizei werden durch Spezialisten beim LZPD NRW unter Beteiligung der verschiedenen Nutzergruppen. Darüber hinaus werden innerhalb der Projektleitung die Interessen des Verfassungsschutzes und der Justiz gebündelt, die als BOS in NRW ebenfalls am Digitalfunk teilnehmen.

Die Aufgaben zur Einführung des Digitalfunks im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehren, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen) werden durch die Arbeitsgruppe Digitalfunk der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (ARDINI) wahrgenommen. Diese Projektgruppe ist innerhalb der Abteilung 3 (Gefahrenabwehr, Vermessung) des Ministeriums des Innern NRW angesiedelt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den Digitalfunk bieten in NRW für den polizeilichen Bereich das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW und für den nicht polizeilichen Bereich das Institut der Feuerwehr NRW an.

Autorisierte Stelle beim LZPD NRW

 

Mit den operativen Aufgaben zum Aufbau und Betrieb des Digitalfunks für alle BOS in NRW sowie mit der Einführung des Digitalfunks innerhalb der Polizei wurde das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW) beauftragt. Die Aufgaben werden dort von der Abteilung 5 (Autorisierte Stelle NRW und Kommunikation) wahrgenommen. 

Diese hat beispielsweise den Aufbau der über 450 Basisstationen koordiniert und ist zentral für den Betrieb des Netzes in NRW verantwortlich. Darüber hinaus wird hier das gesamte Haushalts- und Kostenwesen bearbeitet, entsprechende technische Konzepte erstellt und umgesetzt, sowie erforderliche technische und betriebliche Abstimmungen mit der BDBOS vorgenommen.

Die Ertüchtigung der Basisstationsstandorte sowie die Installation der Systemtechnik waren bis Jahresende 2012 im Wesentlichen abgeschlossen. Im Jahr 2013 konnten alle Basisstationen an das bundesweite Netz angeschlossen werden. Ab dem Jahr 2012  wurden nach und nach Probebetriebe aller BOS in den zehn Teilnetzabschnitten in NRW durchgeführt. Aus diesen Erfahrungen resultierten Nachbesserungsmaßnahmen und bildeten dann einen weiteren Schwerpunkt. Ende 2014 wurde der offizielle Wirkbetrieb erklärt. somit steht den BOS nun ein hochverfügbares und abhörsicheres digitales Funknetz für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung.

Die Aufgaben der Autorisierten Stelle sind vielfältig und werden von mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen werden. Schwerpunkte und spezielle Aufgaben werden im Folgenden skizziert.

 

Aufgaben und Arbeitsbereiche
  Technik


Aufgaben im Bereich Technik sind beispielsweise:

  • Umrüstung der Fahrzeuge der Polizei auf Digitalfunk,
  • Planung für die Ausstattung des Fuhrparks der nordrhein-westfälischen Polizei und der Bereitschaftspolizei in Nordrhein-Westfalen mit Digitalfunk über ein Vergabeverfahren,
  • Erstellen eines Logistikkonzeptes zur Fahrzeugmigration,
  • Beschaffung der Handsprechfunkgeräte, der stationären Funkgeräte und der mobilen Funkgeräte der Polizei sowie Zubehör,
  • Durchführung des Vergabeprozesses,
  • Erfassung, Programmierung, netzseitige Administration und Verteilung der Endgeräte,
  • Begleitung der Einführung und der Migrationsphase.

  Standortbezogene Leistungen 


Aufgaben im Bereich der standortbezogenen Leistungen sind beispielsweise:

  • Funkplanung und Standortauswahl für Basisstationen sowie deren Ertüchtigung,
  • Überwachung der Sicherheitsanforderungen,
  • Überwachung der Qualität der Funkversorgung,
  • Mitwirken bei der Standortabnahme,
  • Unterstützung des konkretisierten Abrufs der Systemtechnik,
  • Vernetzung der Basisstationen und Leitstellen,
  • Umrüstung der Polizeiwachen auf Digitalfunk,
  • Ermittlung des Bedarfs an Endgeräten,
  • Installation von stationären Funkgeräten.

  Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen Leitstellen in Nordrhein-Westfalen (MVL)


Mit Einführung des Digitalfunks wird die gesamte Technik der Leitstellen der Polizei in Nordrhein-Westfalen vereinheitlicht und an die gestiegenen Kommunikationsanforderungen angepasst.

Aufgaben zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Leitstellen sind beispielsweise:

  • Konzeption der Technikarchitektur,
  • Vorgaben zur Entwicklung einer neuen Kommunikations- und Vermittlungstechnik zur landesweiten Nutzung,
  • Zentralisierung der Notrufabfrage und der analogen und digitalen Funkanbindung und Dokumentationstechnik,
  • Realisierung permanent verfügbarer Service- und Unterstützungsmöglichkeiten,
  • Vereinheitlichung und Optimierung der Bedienoberflächen,
  • Berücksichtigung der Anforderungen des Digitalfunks zur Anbindung von Leitstellen bei der Systementwicklung.

  Betrieb


Die Arbeit im Betrieb ist vielfältig:

  • Betrieb des Control Centers für den Digitalfunk BOS (CCD),
  • Endgerätemanagement,
  • Netzentwicklung- und -anpassung,
  • Vorbereitung von Einsatzlagen,
  • Zentraler Ansprechpartner für Annahme und Bearbeitung von Anfragen und Störungen sowie die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Behebung für die Kreispolizeibehörden und für die taktisch-technischen Betriebsstellen (TTB) der allgemeinen Gefahrenabwehr (Leitstellen),
  • Überwachung des Digitalfunknetzes und der dazugehörigen Leitungsverbindungen.

  Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr


Neben den Leitstellen der Polizei müssen natürlich auch die Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr an das Digitalfunknetz angeschlossen werden.

Aufgaben für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr sind beispielsweise:

  • Erstellung eines Konzeptes für die Anbindung der nichtpolizeilichen Leitstellen an das Digitalfunknetz,
  • Erarbeitung eines Leistungsverzeichnisses und Begleitung des Vergabeverfahrens,
  • Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung,
  • Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für den zukünftigen Betrieb.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landesamtes für zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen.

Mit der bevorstehenden Netzmodernisierung und neuen Technologien sind zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen. Dabei sind die Anforderungen an die einsatzkritische Kommunikation stets neu zu bewerten und anzupassen.

Arbeitsgruppe Digitalfunk der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (ARDINI)

 

ARDINI bündelt die Belange der kommunalen Aufgabenträger der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Hilfsorganisationen bei der Einführung des Digitalfunks in Nordrhein-Westfalen.

ARDINI vertritt seit 2006 die Interessen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei der Einführung des Digitalfunks in Nordrhein-Westfalen. Um die Belange aller nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) berücksichtigen zu können, ist die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe vielfältig. So besteht ARDINI einerseits aus Vertretern der Abteilung 3 (Gefahrenabwehr und Vermessung) des Ministeriums des Innern sowie der Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen, und zum anderen aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Hilfsorganisationen, der Feuerwehrverbände und des Institutes der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW).

Ziel dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe ist es, die Migration vom Analogfunk zum Digitalfunk gemeinsam umzusetzen. Zwar sind die Arbeitsweisen und Aufgabenbereiche der einzelnen Feuerwehren und Hilfsorganisationen durchaus unterschiedlich, doch gilt es im Zuge der Umstellung überall die Einsatzkräfte zu schulen, Fahrzeuge umzurüsten und Digitalfunkgeräte zu programmieren. Hier können durch ein koordiniertes Zusammenwirken wertvolle Synergieeffekte erzielt werden.

So hat ARDINI seit seiner Gründung umfangreiche Schulungsunterlagen in Form von Präsentationen und gebundenen Lehrunterlagen erarbeitet, die nun speziell allen nichtpolizeilichen Organisationen und Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen zur Ausbildung der Endanwender des Digitalfunks dienen.

Weiterhin hat ARDINI bei der Erstellung eines gemeinsamen Betriebskonzeptes für den Digitalfunk in Nordrhein-Westfalen mitgewirkt. Das Betriebskonzept enthält Festlegungen, die das Zusammenwirken der unterschiedlichen Nutzergruppen in einem gemeinsamen Funknetz koordinieren, um somit eine hohe Effizienz und Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Eine frühe Einbeziehung der Betroffenen in die Entscheidungsfindung eines solchen Regelwerkes ist besonders für die spätere Akzeptanz durch diese wichtig.

Basierend auf dem Betriebskonzept hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Nutzer des Digitalfunks BOS ein gemeinsames Nutzungshandbuch (NHB) erarbeitet. Für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr war das IdF NRW darin vertreten. Das NHB ist nach der Annahme durch ARDINI per Erlass eingeführt worden.

Da es bei einem bundesweiten Großprojekt natürlich auch erheblichen Abstimmungsbedarf gibt, der über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus geht, arbeiten Mitglieder von ARDINI auch in bundesweiten Gremien mit, um hier ebenso die Interessen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu vertreten.

Das Institut der Feuerwehr (IdF NRW) in Münster ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung für Führungskräfte der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Hier hat der Digitalfunk bereits seit 2007 Einzug gehalten. Noch lange bevor das BOS-Digitalfunknetz im Münsterland verfügbar war, wurde dort im August 2007 eine spezielle Basisstation für den Digitalfunk in Betrieb genommen. Somit konnten Seminar- und Lehrgangsteilnehmer bereits frühzeitig an die neue Technik herangeführt werden. Mitte 2009 konnte am Institut der Feuerwehr schließlich die erste Lehrleitstelle für den Digitalfunk in Betrieb genommen werden. In einer Simulationsumgebung können seitdem Leitstellendisponenten die Funktionalitäten des Digitalfunks trainieren. Seit 2012 wird am Institut der Feuerwehr nahezu ausschließlich nur noch der Digitalfunk im Bereich der praktischen Ausbildung der Gruppen- und Zugführer als Kommunikationsmittel eingesetzt.

Mit Einführung des gemeinsamen Betriebskonzeptes im April 2012 ist dem Institut der Feuerwehr die Rolle des Kompetenzzentrums der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr für den Digitalfunk zugetragen worden. Daraus ergeben sich für das Institut der Feuerwehr beratende und konzeptionelle Aufgaben, die im Folgenden im Einzelnen aufgeführt sind.

  Kompetenzzentrum Digitalfunk


Das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk erstellt in enger Absprache mit der Koordinierenden Stelle konzeptionelle Empfehlungen für die kommunalen Aufgabenträger und für die Hilfsorganisationen.

Folgende Aufgaben werden durch das Kompetenzzentrum Digitalfunk der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wahrgenommen:

  • Formulierung von Handlungsempfehlungen für Leitstellenanbindungen,
  • Fuhrpark- und Wachenumrüstungen, Endgerätemanagement,
  • Durchführen von Informationsveranstaltungen,
  • Konzeption von Schulungsmaßnahmen,
  • Netzseitige Umsetzung des Fleetmappings in Abstimmung mit der Autorisierten Stelle im Digitalfunk in NRW.

 

Kontakt:


Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen
Wolbecker Straße 237
48155 Münster
Telefon 0251-3112-0
E-Mail digitalfunk [at] idf.nrw.de (digitalfunk[at]idf[dot]nrw[dot]de)

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110