In Abgrenzung zum Verfassungsschutz verfügt der polizeiliche Staatsschutz über Exekutivbefugnisse, wie z.B. die Durchsuchung von Personen oder Wohnungen und wird erst dann tätig, wenn eine konkrete Gefahr besteht bzw. eine Straftat verübt worden ist. Der Verfassungsschutz wird bereits tätig, wenn Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung erkennbar sind. Er nimmt daher die Funktion eines Frühwarnsystems in einer wehrhaften Demokratie wahr.
Der polizeiliche Staatsschutz ist in Nordrhein-Westfalen dezentral organisiert, d.h. in 16 Polizeipräsidien (sog. §2 Behörden der KHSt-Verordnung) befinden sich Staatsschutzdienststellen, die für ihren örtlichen Bezirk zuständig sind.
Darüber hinaus befasst sich beim Landeskriminalamt NRW (LKA NRW) die Abteilung Terrorismusbekämpfung/Staatsschutz mit der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Sie ist zuständig für den Themenbereich des islamistischen Terrorismus im Phänomenbereich PMK-Religiöse Ideologie, sowie für die Phänomenbereiche PMK-Rechts, PMK-Links, PMK-ausländische Ideologie, der Spionage/ Proliferation und sonstigen politisch motivierten Straftaten. Das LKA NRW nimmt die Aufgaben der zentralen und landesweiten Auswertung, Koordinierung und des Controllings wahr. Es hält Kontakt zum Bundeskriminalamt (BKA) und den Nachrichtendiensten. In bestimmten Fällen führt es auch eigenständige Ermittlungsverfahren. Ein Ermittlungsauftrag obliegt dem LKA NRW insbesondere, wenn Anhaltspunkte für überregionale, länderübergreifende oder internationale Tatzusammenhänge erkennbar sind und eine zentrale Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene erforderlich ist.