In der Regel wird der Notruf durch die Leitstelle der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde angenommen. Auf der Autobahn oder an Bereichsgrenzen kann es vorkommen, dass der Notruf durch die räumlich nächstgelegene Leitstelle entgegengenommen wird. Diese Leitstelle übernimmt dann die Information der zuständigen Leitstelle. Die Weiterleitung der Informationen erfolgt elektronisch ohne Zeitverlust.
Es ist übrigens nicht möglich, den Notruf 110 mit einer Vorwahl anzuwählen.