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FAQ - Dienstmarke und echte Kriminalbeamte

Allgemeine Fragen
Woran erkenne ich echte Kriminalbeamte und gibt es eine Dienstmarke?

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Dienstkleidung sind grundsätzlich durch ihre Uniform ausgewiesen.

Auf Verlangen ist der Polizeidienstausweis vorzuzeigen. Name sowie die Dienststelle müssen angegeben werden, wenn dadurch die Amtshandlung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Bei der Dienstausübung in ziviler Kleidung ist der Polizeidienstausweis unaufgefordert vorzuzeigen.

Kriminalbeamtinnen und -beamte besitzen darüber hinaus eine persönliche Kriminaldienstmarke mit individueller Nummer.

Durch tastbare Merkmale in Braille-Schrift können auch blinde Bürgerinnen und Bürger einen Polizeiausweis identifizieren und feststellen, ob ein Polizeibeamter oder ein Betrüger vor ihnen steht. Der aktuelle Polizeidienstausweis in Scheckkartenformat weist Sicherheitsmerkmale wie die so genannte "Guilloche" mit "Irisübergang" auf. Die "Guilloche" ist ein kaum reproduzierbares Muster aus ineinander verschlungenen Linien, deren Beginn und Ende im Nachhinein nicht mehr berechnet werden kann. Auch das zweite Echtheits-Merkmal, der "Irisübergang", bei dem Farben fließend ineinander übergehen, kann selbst mit modernster Scanner-, Laser-, oder Farbkopierer-Technik nicht nachgeahmt werden. Die Ausweise sind zusätzlich mit Spezialfolie überzogen. Das Fälschen von Dienstausweisen der Polizei NRW ist somit wesentlich erschwert. 

Der Austausch der Dienstausweise erfolgt seit Ende 2012 nach und nach, entsprechend dem Auslaufdatum der alten Ausweise. Übergangsweise werden also noch die alten grünen sowie die neuen blauen Ausweise im Umlauf sein. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.

 

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