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Cybercrime
Lagebild Cybercrime
Kurzarbeit, Quarantäne, die Betreuungssituation von Kindern, Homeoffice und andere  pandemiebedingten Anpassungen bewirkten, dass große Teile der Bevölkerung bedeutend  mehr Zeit mit der Nutzung von Onlinediensten verbrachten. Viele Geschäfte konnten ihre  Waren und Dienstleistungen zeitweise nur online anbieten. Dies beeinflusste auch das kriminelle Wirken, welches sich durch gestiegene Fallzahlen im  Bereich der Cybercrime widerspiegelt.
 
LKA NRW

Aktuelle Lage
2021 wurden mit 30 115 Cybercrime-Fällen 23,96 Prozent mehr Fälle erfasst als im Jahr  zuvor. Die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen erhöhte sich um 17,23 Prozent auf 6 056.  Die Aufklärungsquote fiel auf 26,63 Prozent. 2021 wurden für den Deliktsbereich „Verbreitung, Erwerb und Besitz  kinderpornographischer Schriften“ 11 328 Fälle erfasst (Vorjahr 4 776). Bereits 2020 hatten  sich die Fallzahlen gegenüber dem 2019 verdoppelt. In diesem Deliktsbereich nutzen Täter  vorzugsweise die Möglichkeiten des Internets zur Tatrealisierung. 
 
Phänomene
Supply Chain Angriff
Supply Chain Angriffe sind darauf ausgelegt, keine zentralen Server eines Unternehmens zu  befallen und zu verschlüsseln, sondern über einen zentralen Distributionskanal auf mehrere  angeschlossene Unternehmen zuzugreifen und dort entweder Daten herauszuleiten oder  Systeme zu verschlüsseln. Diese Art des Cyberangriffs verlangt ein hohes Maß an technischer Expertise und ein organisatorisches Zusammenwirken mehrerer Akteure. Am Ende des Jahre  2020 und mit Beginn des Jahres 2021 wurde das amerikanische Unternehmen Solar Winds  durch einen solchen Angriff kompromittiert. Dieser Angriff führte zu einer mittelbaren  Betroffenheit europäischer und damit auch in NRW ansässiger Unternehmen.

  
Ransomware
Beim Phänomen Ransomware werden durch Täter Schadprogramme per E-Mail-Anhang in  das anzugreifende System eingeschleust. Öffnet der Nutzer diesen Anhang, wird  nachfolgend Software auf seinem System installiert, die den Abfluss und die Verschlüsselung  von Daten durch die Täter ermöglicht. Initiieren die Täter die Verschlüsselung, sind die Daten für den Inhaber nicht mehr nutzbar. Zur Entschlüsselung der Daten wird ein Lösegeld  gefordert. Mit der Drohung der Veröffentlichung der abgeflossenen Daten setzen die Täter  ihre Opfer weiter unter Druck, um diese zur Zahlung zu bewegen. Die mit Ransomware in Verbindung stehenden Deliktsbereiche Datenveränderung und  Computersabotage  sind im Jahr 2021 (1 653) im Vergleich zum Vorjahr (1 258) um 31,40  Prozent gestiegen. Die Aufklärungsquote im Jahr 2021 betrug 16,27 Prozent.

Smishing
Bei diesem Phänomen, welches vor allem im ersten Halbjahr 2021 aufgetreten ist, handelt es sich   um   eine   abgewandelte   Form   des   Phishings.   Geschädigte   erhalten   eine   SMS   mit   der Aufforderung, auf einen Link zu klicken und einen Download zu starten. Eine oft verwendete Masche   war   die   fingierte   Nachricht   eines   Paketversandhandels,   die   eine Paketnachverfolgung   vorgab.   Sobald   der   Geschädigte   diesen   Link   anklickte,   wurde   ein Downloadfenster   geöffnet,   welches   ein   Browserupdate   simulierte.   Wenn   der   Geschädigte dem   zustimmte,   wurde   kein   Update   sondern   eine   Schadsoftware   heruntergeladen.   Im Anschluss sendete das kompromittierte Mobiltelefon weitere SMS an potentielle Opfer. Ziel der Schadsoftware ist das Auslesen von Kreditkarteninformationen und Einmalpasswörtern.
 
Prävention
Workshops, Vorträge, Projekte, Besuche von Großveranstaltungen und Kooperationen - seit  Gründung des Cybercrime-Kompetenzzentrums im Jahr 2011 hat das Landeskriminalamt  NRW viele Maßnahmen gemeinsam mit Kooperationspartnern getroffen. Den IT- Sicherheitstag des Voice-Bundesverbandes der IT-Anwender e.V. nutzt das LKA NRW, um  fortlaufend und aktuell über die Gefahren aus dem Bereich Cybercrime zu informieren. Die  Kooperation zwischen dem Bitkom und dem LKA NRW sowie weiteren  Landeskriminalämtern besteht bereits seit 2011. Mit regelmäßigem Informationsaustausch  und Wissenstransfer, aber auch gegenseitigen Hospitationen, verfolgt diese  Sicherheitskooperation intensiv das gemeinsame Ziel, Cybercrime entgegen zu treten. 2017  unterzeichnete das LKA NRW ebenfalls Kooperationsvereinbarungen mit dem eco-Verband  der Internetwirtschaft e.V. und dem networker NRW e.V. und führte erste Veranstaltungen durch. Gemeinsame Präventionsmaßnahmen ermöglichen es der Polizei, mit ihren Botschaften eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und so Bürger und Wirtschaftsunternehmen für die  Phänomene der Cyberkriminalität zu sensibilisieren.

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