Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Elisabeth Auchter-Mainz
„Unser Bogen ist weiter gespannt“
0pferschutzbeauftragte Auchter-Mainz zieht Bilanz: Sinnvolle Ergänzung zur polizeilichen Arbeit
Streife-Redaktion

Die ehemalige Generalstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz arbeitet seit Dezember 2017 im Auftrag des Justizministeriums als Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird von einem erfahrenen dreiköpfigen Opferschutzteam unterstützt. Ihre Arbeit sieht sie nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung des Polizeilichen Opferschutzes.

Anfangs hat es durchaus Vorbehalte bei der Polizei gegeben. »Was wollen Sie eigentlich noch?«, hörte sie da sinngemäß, »wir sind doch schon da.« Aber das hat sich sehr schnell gelegt. Die Zusammenarbeit mit den Opferschutzkommissariaten bei der Kriminal- und Verkehrspolizei sowie mit dem Dezernat 32 des Landeskriminalamts, bei dem u. a. das Thema Opferschutz angesiedelt ist, läuft rege und problemlos. Das gilt sowohl für die Ebene von Netzwerktreffen als auch für Nachfragen bei lokalen Polizeibehörden zu Hintergrund oder Sachstand konkreter Fälle. Eine wichtige Funktion ihrer Arbeit sieht Auchter-Mainz darin, den Menschen und ihren Anliegen zuzuhören. Sie gibt ihnen Auskünfte, holt Informationen für sie ein und vermittelt die Menschen an konkrete Ansprechpersonen z. B. in Fachberatungsstellen oder Opferhilfen vor Ort weiter. Um sich und ihre Arbeit vorzustellen, haben sie und ihr Team bereits vier große regionale Netzwerktreffen mit jeweils rund 100 Menschen durchgeführt, die professionell im Bereich Opferschutz in NRW arbeiten.

Das fünfte und letzte wird im Sommer in Münster folgen. Auch das große Medienecho auf die Einrichtung der Stelle einer Opferschutzbeauftragten hat viele Menschen auf ihre Arbeit aufmerksam gemacht und dazu motiviert, sich mit den unterschiedlichsten Anliegen an sie zu wenden.

 

Zahlreiche persönliche Anfragen

Das sind zum Beispiel Personen, die teilweise bereits vor Jahren Opfer unterschiedlichster Straftaten geworden sind,« erläutert Auchter-Mainz: »Der Täter ist verurteilt worden und sie wollen jetzt wissen: Wann wird er entlassen? Hatte er schon Hafturlaub oder ist er noch in Haft?« Es kommen aber auch Fragen zu lange zurückliegenden Straftaten, berichtet Auchter-Mainz. Ein Beispiel: Ein Täter wurde zu einem Schmerzensgeld verurteilt, zahlt aber nicht. Daraufhin wendet sich das Opfer an die Opferschutzbeauftragte und erkundigt sich, was er unternehmen könne, um doch noch an das Schmerzensgeld zu kommen. Es melden sich aber auch Menschen, die erst unlängst Opfer einer Straftat geworden sind. »Diese Menschen wollen wissen, ob sie eine Anzeige erstatten sollen oder nicht. Wie das Verfahren danach abläuft, was konkret auf sie zukommt.«, führt Auchter-Mainz aus. In diesem Punkt unterscheidet sich die Arbeit der Opferschutzbeauftragten sehr vom Polizeilichen Opferschutz. »Wir müssen nicht dem Legalitätsprinzip folgen und jeder Tat nachgehen, von der wir Kenntnis erhalten. Bei uns kann auch erst einmal mit uns überlegt werden: Soll ich eine Strafanzeige erstatten oder nicht?« Ein weiterer Unterschied: Die Polizei ist in der Regel nur bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens in Kontakt mit dem Opfer einer Straftat. Die Opferschutzbeauftragte kann sich auch um Anfragen zu Fällen kümmern, bei denen die Tat viele Jahre zurückliegt und juristisch verjährt ist, aber die Menschen immer noch belastet: »Unser Bogen ist weiter gespannt«, stellt Auchter-Mainz fest.

 

Lange nächtliche E-Mails

Viele Menschen wenden sich zuerst per E-Mail an die Opferschutzbeauftragte: »Nach jedem Wochenende erhalten wir Mails. Die Menschen wollen sich etwas von der Seele schreiben. Die Mails sind oft lang und werden spätabends oder sogar nachts geschrieben. Dann fassen sich die Menschen ein Herz, dann haben sie die Ruhe dazu.« Jede Mail wird beantwortet, und die Absender erhalten einen Rückruf. »Wir bieten persönliche Gespräche an und davon wird auch gerne Gebrauch gemacht,aber wir können das natürlich nicht in allen Fällen tun.«, so Auchter-Mainz.

 

Münster, Köln, Lügde

Im April 2018 war Auchter-Mainz nach der Amokfahrt in Münster im Einsatz, bei der vor dem Lokal Kiepenkerl ein Fahrzeug in die Außengastronomiefläche fuhr: »Das war eine ganz besondere Situation mit einer Vielzahl von Verletzten, traumatisierten Opfern und Angehörigen. Es waren ja auch mehrere Personen verstorben oder sie sind in den Wochen danach verstorben«, erinnert sie sich. »Das war eine Herausforderung für uns. Wir waren gerade erst wenige Monate tätig.« In den Tagen und Wochen nach der Amokfahrt haben ihr Team und sie mit allen Betroffenen Kontakt aufgenommen und dabei eng mit dem Polizeilichen Opferschutz und dem »Weisser Ring e.V.« zusammengearbeitet. Aufgabe der Mitarbeiter der NRW Opferschutzbeauftragten war es, die verschiedenen Hilfsangebote für die Menschen zu strukturieren und alle Informationen kompakt für sie aufzubereiten – von Opferentschädigungs-, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bis zur Beratung in einer Traumaambulanz. »Das hat sich sehr bewährt«, sagt Auchter-Mainz: »So sind wir dann auch in den folgenden Fällen vorgegangen.« Das gilt etwa für den Brandanschlag auf den Schnellimbiss im Kölner Hauptbahnhof am 15. Oktober 2018, für die Amokfahrt von Bottrop und Essen in der Silvesternacht 2018/2019 und auch für die Missbrauchsfälle von Lügde. Dass sich einige Eltern von missbrauchten Kindern in Lügde durch Briefumschläge mit dem Absender der Opferschutzbeauftragten in ihrem Umfeld geoutet fühlten, bedauert sie: »Wir haben nicht damit gerechnet, dass das zu Problemen führen könnte. Künftig werden wir – um auch in Einzelfällen eine mögliche zusätzliche Belastung für Betroffene durch die Zustellung unserer Schreiben auszuschließen– neutrale Umschläge verwenden.«

 

Kaum Beratung für männliche Opfer

Neben der konkreten Opferhilfe hat der Justizminister Elisabeth Auchter-Mainz auch damit beauftragt, strukturelle und regionale Schwächen beim Opferschutz in NRW aufzudecken. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie diese Defizite zu beseitigen sind. Bei der Vorstellung ihres ersten Jahresberichts hat sie etwa darauf hingewiesen, dass es in NRW zu wenig Beratungsstellen für Männer gibt, die Opfer einer Straftat geworden sind. Sie möchte mit solchen Analysen und Hinweisen zur Verbesserung des Opferschutzes beitragen.

Mehr Informationen zur Arbeit der Opferschutzbeauftragen des Landes NRW finden Sie auf der Internetseite des Justizministeriums.

 

Biografie

Elisabeth Auchter-Mainz wurde 1951 in Köln geboren. 1970 legte sie in Aachen ihr Abitur ab und studierte anschließend in Köln und Freiburg Jura. Nach ihrem Referendariat und dem Ablegen des 2. Staatsexamens wurde sie zunächst als Staatsanwältin in Köln eingestellt. Sie liebt Bergwandern, spielt Bridge und liest in ihrer Freizeit gern Biographien.

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