Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Opferschutz
Opferschutz und Opferhilfe nach Verkehrsunfällen
Ganz besonders bei Unfällen mit schweren Folgen erleiden Unfallopfer – neben den körperlichen Verletzungen – häufig auch ein psychisches Trauma.

Angehörige der direkten Opfer und Augenzeugen, aber auch zum Beispiel Ersthelfer von Unfällen können psychisch traumatisiert sein. Sie werden hierdurch zu indirekten Opfern. Die Polizei wendet sich auch diesem Personenkreis besonders zu.

Lassen Sie sich beraten. Den Kontakt zur Opferschutzbeauftragten Nadine Habeck finden Sie rechts.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110