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junger Mann vor einem Laptop
Ereignis der Woche -
Flirts, die in sozialen Netzwerken zur Falle werden können
Jeden Samstag gibt es unser Ereignis der Woche…unterschiedliche Geschichten, die uns die Woche über beschäftigt haben. Mal ernste Themen, mal Amüsante, mal Traurige
KPB WAF PÖA

 

Diese Woche geht es um Flirts, die in sozialen Netzwerken zur Falle werden können.

Täter sprechen ihre Opfer über soziale Medien an.

Es wird vorgegaukelt, Interesse an sexuellen Handlungen mit ihnen zu haben. Es folgt die Aufforderung an die Opfer, sexuellen Handlung an sich selber vorzunehmen. Dies geschieht während eines Videochats. Die Täter nehmen die Opfer auf und drohen im Chat damit, das Video zu veröffentlichen.

Die Täter erreichen damit den höchstpersönlichen Lebensbereich ihrer Opfer, indem sie drohen, sexuell belastendes Material zu veröffentlichen.

Diese Art der Erpressung wird SEXTORTION nach Kontaktaufnahme genannt. Dies ist ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für Erpressung (Extortion) und Sex ableitet. Es definiert den Modus Operandi, Druck auf ein Opfer mittels Aspekten der Sexualität aufzubauen.

Ein weiterer Fall von SEXTORTION gibt es nach einem vermeidlichen „Hack“. Das Opfer erhält eine E-Mail mit dem Inhalt, dass der Rechner, das Smartphone oder ähnliches „gehackt“ worden sei. Es wird vom Täter behauptet, dass man im Besitz kompromittierender Filmaufnahmen sei. Sie schreiben das Opfer mit Namen an.

Die Täter untermauern dies dem Opfer gegenüber, in dem sie ihm sein eigenes Passwort oder Teile seiner Handynummer nennen. In einigen Fällen bauen die Betrüger einen scheinbaren Link in die E-Mails ein, um ihre Opfer von der Existenz solcher Videos zu überzeugen, z. B. post [at] xxxxxx.de_1557074047.mp4 (119.1 MB). Tatsächlich verlaufen diese Links ins Leere. Oft besitzen die Täter gar kein kompromittierendes Material. Sie haben lediglich im sogenannten „Darknet“ persönliche Daten und Passwörter aufgekauft, die aus Hackingattacken gegen große Provider oder Online-Anbieter stammen.

In beiden Fällen kann der Geschädigte eine Veröffentlichung der Videos angeblich nur vermeiden, wenn er einen Geldbetrag in Kryptowährung, in der Regel Bitcoins, auf ein bestimmtes Wallet (digitale Geldbörse) zahlt oder anderweitig überweist.

Seien Sie vorsichtig und beachten Sie, dass

  • Sie während eines Videochats gefilmt werden könnten. Die Inhalte können ggf. dazu verwendet werden, Sie zu erpressen.
  • Zahlen Sie in keinem Fall.
  • Klicken Sie bei solchen oder anderen verdächtigen E-Mails NIE auf einen Link, es könnte eine Schadsoftware dahinter stecken.
  • Wenn Sie betroffen sind, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Wie Sie sich schützen, und was Sie als Opfer tun können, lesen Sie hier.

Nützliche Hinweise zu diesem Thema und weitere Präventionsthemen gibt es auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention.

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