Was zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehört, ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Bei Mängeln sind Verwarngelder von 20 bis 35 Euro vorgesehen. Wir haben für Sie zusammengestellt, was Ihr Drahtesel zwingend haben muss und was wir darüber hinaus empfehlen:
Vorschriften sind:• zwei voneinander unabhängige Bremsen für vorderes und hinteres Rad
• vorne eine weiß leuchtende Lampe
• vorne ein weißer Reflektor, der auch in die Lampe integriert sein kann
• hinten ein rotes Licht: mit Dynamo, Batterie oder Akku betrieben
• hinten ein roter Reflektor, der auch in das Rücklicht integriert sein kann
• an beiden Rädern entweder je zwei gelbe um 180 Grad versetzte Speichenreflektoren oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichen
• an den Pedalen gelbe Rückstrahler nach vorne und hinten
• rutschfeste Pedale
• laute Klingel
• einen Fahrradhelm
• einen zweiten roten Rückstrahler (seit 2017 nicht mehr vorgeschrieben)
• für Kinder eine Hand- und eine Rücktrittsbremse
• Kleidung mit reflektierenden Elementen
• einen Kettenschutz
• Schutzbleche vorn und hinten
• einen Gepäckträger für den sicheren Transport von Gegenständen
Vor allem bei Kindern trägt zur Sicherheit auch die richtige Sattelhöhe bei: In den ersten beiden Schulklassen müssen sie, wenn sie auf dem Sattel sitzen, mit beiden Füßen vollständig auf dem Boden stehen können. Danach und bis zu ihrem zehnten Lebensjahr sollen sie mit beiden Fußspitzen den Boden erreichen. Der Lenker sollte so hoch eingestellt sein, dass das Kind aufrecht sitzt und eine möglichst gute Sicht hat.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine sichere und schöne Fahrradzeit!